Inbetriebnahme und Generalinspektion von Abscheideranlagen

Laut DIN und Abwassersatzungen sind Abscheideranlagen vor Inbetriebnahme und in einem Turnus von 5 Jahren, in Wasserschutzgebieten sogar in einem Zyklus von 2,5 Jahren, von einem Sachverständigen, bzw. Fachkundigen ab zu nehmen und zu prüfen. Nach neuer und gültiger Norm DIN 1999-100:2016-12 und DIN 4040-100 müssen Abcheideranlagen mit einem Rückstauschutz aus- bzw. nachgerüstet sein. Dieser Rückstauschutz wird in Form einer Hebe- oder Pumpenstation gewährleistet.

Der Betreiber ist dazu angehalten, dass seine Produktion auch im Starkregenereignis ohne Probleme weiter betrieben werden kann und seine Abwasserbehandlungsanlage ohne Gefährdung weiter betrieben wird.

Unsere sachkundigen Mitarbeiter beraten Sie gerne vor Ort bezüglich der Einhaltung aller geltenden Normen und Vorschriften und führen die Abnahme neuer, sowie Generalinspektion bestehender Abscheideranlagen für Sie durch.